Legal Changes🇦🇹
← Zurück zur Übersicht
InfoBund·Staatsvertrag

Albanien tritt dem WHO-FCTC-Protokoll gegen unerlaubten Tabakhandel bei; Vertragsparteiliste aktualisiert (BGBl. III Nr. 71/2026)

Die österreichische Kundmachung des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) wurde aktualisiert: Albanien ist dem Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen (P1) beigetreten, kundgemacht im BGBl. III Nr. 71/2026. Zusätzlich wurden Metadaten (Datum der letzten Aktualisierung, Sachgebietsbezeichnung) angepasst und eine abschließende Leerzeile entfernt.

Offizielle Fundstelle
BGBl. III Nr. 219/2005

Was sich geändert hat

Albanien wurde in der Vertragsparteiliste als Vertragspartei des Protokolls (P1) gegen den unerlaubten Tabakhandel eingetragen, nachdem der Beitritt im BGBl. III Nr. 71/2026 kundgemacht wurde. Das Metadatenfeld 'last_updated' wurde von 2023-03-30 auf 2026-06-08 geändert, und die Sachgebietsbezeichnung '89/03 Gesundheit' wurde ergänzt. Am Ende des Dokuments wurde außerdem eine überflüssige Leerzeile gelöscht.

Wer ist betroffen

Stellen, die den Beitrittsstatus einzelner Länder zum Protokoll gegen den unerlaubten Tabakhandel verfolgen – etwa für Zwecke der internationalen Zollkooperation oder der Compliance im Tabakhandel – sollten den Beitritt Albaniens zur Kenntnis nehmen.

Worauf zu achten ist

Die zugrundeliegende österreichische Kundmachung (BGBl. III Nr. 219/2005) ist formell seit dem 18. Mai 2020 außer Kraft getreten; die Vertragsparteiliste wird jedoch weiterhin informatorisch aktualisiert. Aus dieser Änderung ergeben sich keine neuen Pflichten nach österreichischem Recht.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.