Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland eingesetzter Bundesbeamter und Vertragsbediensteter festgesetzt
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hat neue Hundertsätze für die Berechnung von Kaufkraftausgleichszulagen für österreichische Beamte und Vertragsbedienstete im Auslandseinsatz veröffentlicht. Die Verordnung ist seit Oktober 2026 in Kraft.
Was sich geändert hat
Die Verordnung legt die konkreten Hundertsätze fest, nach denen Gehälter für im Ausland eingesetzte Beamte und Vertragsbedienstete angepasst werden. Diese Sätze gleichen Unterschiede in den Lebenshaltungskosten zwischen Österreich und dem Einsatzort aus.
Wer ist betroffen
Betroffen sind österreichische Bundesbeamte und Vertragsbedienstete des Bundes, die zur Arbeit im Ausland entsandt werden.
Worauf zu achten ist
Wenn Sie als Bundesbediensteter im Ausland tätig sind, wird Ihre Gehaltsanpassung nach den in dieser Verordnung vom Oktober 2026 festgelegten Hundertsätzen berechnet. Erfragen Sie bei Ihrer Dienststelle, welcher Satz für Ihren Einsatzort gilt.