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Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland eingesetzter Bundesbeamter und Vertragsbediensteter festgesetzt

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hat neue Hundertsätze für die Berechnung von Kaufkraftausgleichszulagen für österreichische Beamte und Vertragsbedienstete im Auslandseinsatz veröffentlicht. Die Verordnung ist seit Oktober 2026 in Kraft.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 295/2026 ↗

Was sich geändert hat

Die Verordnung legt die konkreten Hundertsätze fest, nach denen Gehälter für im Ausland eingesetzte Beamte und Vertragsbedienstete angepasst werden. Diese Sätze gleichen Unterschiede in den Lebenshaltungskosten zwischen Österreich und dem Einsatzort aus.

Wer ist betroffen

Betroffen sind österreichische Bundesbeamte und Vertragsbedienstete des Bundes, die zur Arbeit im Ausland entsandt werden.

Worauf zu achten ist

Wenn Sie als Bundesbediensteter im Ausland tätig sind, wird Ihre Gehaltsanpassung nach den in dieser Verordnung vom Oktober 2026 festgelegten Hundertsätzen berechnet. Erfragen Sie bei Ihrer Dienststelle, welcher Satz für Ihren Einsatzort gilt.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.