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Neuer Heimarbeitstarif für Kuvertieren, Adressieren und Verpackungsarbeiten

Das Bundeseinigungsamt hat einen neuen verbindlichen Heimarbeitstarif für Österreich erlassen, der für Heimarbeiter in den Bereichen Kuvertieren, Adressieren und Verpacken gilt. Der Tarif gilt ab 1. April 2026 und basiert auf einem Stundenlohn von 11,39 €, zuzüglich 10% Heimarbeitszuschlag und gesetzliche Zuschüsse.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 248/2026

Was sich geändert hat

Ein neuer Heimarbeitstarif wurde für Heimarbeiter erlassen, die Kuvertierarbeiten, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durchführen. Der Tarif basiert auf dem Kollektivvertrag für Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger vom 6. Mai 2026, Lohngruppe 5 für Papierkonfektionsarbeiter, mit einem Stundenlohn von 11,39 €.

Wer ist betroffen

Alle Auftraggeber in Österreich, die Heimarbeiter für Kuvertierarbeiten, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken beschäftigen, müssen diesen Tarif einhalten. Der Tarif gilt nur für Arbeiten, die nicht mit der Herstellung oder Bearbeitung eines Artikels verbunden sind und nicht bereits durch einen anderen Heimarbeitsvertrag oder Tarif geregelt sind.

Wichtige Regelungen

Die Stückentgelte werden auf Basis des Stundenlohns von 11,39 € berechnet. Heimarbeiter erhalten einen Heimarbeitszuschlag von 10%, der separat auszuweisen ist. Der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration betragen im 1.–6. Dienstjahr jeweils 4 Wochenverdienste (8%), ab dem 7. Dienstjahr 4⅓ Wochenverdienste (8,67%). Bei Eintritt oder Austritt im Laufe des Jahres wird der aliquote Teil gewährt.

Wirksamkeitsbeginn

Der Heimarbeitstarif gilt ab 1. April 2026.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.