Lehrlingseinkommen für Fitnessbetreuerinnen und Fitnessbetreuer festgesetzt
Das Bundeseinigungsamt hat Mindestlöhne für Fitnessbetreuer-Lehrlinge festgesetzt, gültig ab 1. Oktober 2026. Die Verordnung gilt für alle Fitnessbetreuer-Lehrlinge und Lehrberechtigten österreichweit.
Was sich geändert hat
Das Bundeseinigungsamt hat Mindestlöhne für Fitnessbetreuer-Lehrlinge festgelegt: 739,30 € monatlich im 1. Lehrjahr, 941,20 € im 2. Lehrjahr und 1.322,70 € im 3. Lehrjahr. Dies erfolgte mangels Kollektivvertrag für diese Branche gemäß Arbeitsverfassungsgesetz.
Wer ist betroffen
Alle Lehrberechtigten, die Fitnessbetreuer ausbilden, und alle Fitnessbetreuer-Lehrlinge in Österreich müssen diese Löhne ab 1. Oktober 2026 einhalten.
Sonderzahlungen und Überstunden
Jeder Lehrling erhält einmal jährlich einen Urlaubszuschuss in Höhe eines Monatsgehalts (fällig bei Urlaubsantritt oder spätestens 30. Juni) und eine Weihnachtsremuneration in gleicher Höhe (spätestens 30. November). Bei Überstunden ohne einschlägigen Facharbeiterlohn beträgt der Stundenlohn für Lehrlinge über 18 Jahren 11,42 €.