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Lehrlingseinkommen für Fitnessbetreuerinnen und Fitnessbetreuer festgesetzt

Das Bundeseinigungsamt hat Mindestlöhne für Fitnessbetreuer-Lehrlinge festgesetzt, gültig ab 1. Oktober 2026. Die Verordnung gilt für alle Fitnessbetreuer-Lehrlinge und Lehrberechtigten österreichweit.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 297/2026 ↗

Was sich geändert hat

Das Bundeseinigungsamt hat Mindestlöhne für Fitnessbetreuer-Lehrlinge festgelegt: 739,30 € monatlich im 1. Lehrjahr, 941,20 € im 2. Lehrjahr und 1.322,70 € im 3. Lehrjahr. Dies erfolgte mangels Kollektivvertrag für diese Branche gemäß Arbeitsverfassungsgesetz.

Wer ist betroffen

Alle Lehrberechtigten, die Fitnessbetreuer ausbilden, und alle Fitnessbetreuer-Lehrlinge in Österreich müssen diese Löhne ab 1. Oktober 2026 einhalten.

Sonderzahlungen und Überstunden

Jeder Lehrling erhält einmal jährlich einen Urlaubszuschuss in Höhe eines Monatsgehalts (fällig bei Urlaubsantritt oder spätestens 30. Juni) und eine Weihnachtsremuneration in gleicher Höhe (spätestens 30. November). Bei Überstunden ohne einschlägigen Facharbeiterlohn beträgt der Stundenlohn für Lehrlinge über 18 Jahren 11,42 €.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.