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ImportantBund·Aufenthalt

Vertriebenen-Verordnung um neue Anspruchsgruppen und Übergangsvorkehrungen erweitert

Die österreichische Verordnung über vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Vertriebene wurde um neue Berechtigtengruppen ergänzt, Regelungen für Familienangehörige präzisiert, Übergänge zu Dauerhaftaufenthaltstitel ermöglicht und das Regelwerk mit einer aktualisierten Promulgationsklausel versehen. Die Änderungen treten am 16. Oktober 2026 in Kraft.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 92/2022 ↗

Was sich geändert hat

Die Verordnung erhält drei neue Abschnitte: § 3 regelt Ukrainer, die am 24. Februar 2022 einen gültigen Aufenthaltstitel oder Schutzstatus innehatten, diesen aber durch den Konflikt verloren haben; § 4a ermöglicht es Inhabern des vorübergehenden Schutzes, durch Verzicht auf diesen Status einen regulären Aufenthaltstitel (NAG) zu beantragen; die Promulgationsklausel und zentrale Bestimmungen werden auf die aktuelle Fassung (BGBl. II Nr. 304/2026) aktualisiert. Die Geltungsdauer der Verordnung endet am 15. Oktober 2026.

Wer ist betroffen

Ukrainische Staatsangehörige und deren Familienangehörige, die bereits unter dieser Schutzregelung in Österreich sind, insbesondere jene, deren bisherige Aufenthalts- oder Asylrechte abgelaufen sind; Personen, die am 24. Februar 2022 rechtmäßig im Bundesgebiet waren, aber nicht zurückkehren können; sowie Familienangehörige von Vertriebenen. Die neuen Übergangsvorkehrungen unterstützen den Wechsel vom vorübergehenden zum dauerhaften Aufenthaltsrecht.

Wichtigste Bestimmungen

Nach § 3 können Ukrainer mit gültigem Aufenthalts- oder Asylstatus vom 24. Februar 2022, deren Titel nicht verlängert wurden, das vorübergehende Schutzrecht weithin nutzen. § 4a ermöglicht es, einen regulären Aufenthaltstitel zu beantragen, wenn man das vorübergehende Recht schriftlich unwiderruflich aufgibt; dieser Verzicht wird mit Erteilung des neuen Titels wirksam. Personen mit bisherigem Schutzstatus, die vor dessen Ende einen Antrag auf regulären Aufenthaltstitel stellen, bleiben bis zur rechtskräftigen Entscheidung rechtmäßig aufhältig, sofern Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.

Worauf zu achten ist

Wer Schutzstatus hat und einen regulären Aufenthaltstitel beantragen möchte, muss den vorübergehenden Status schriftlich verzeihen und dies als Teil des Antrags tätigen; dieser Verzicht kann bis zur Entscheidung widerrufen werden. Die Geltungsdauer endet am 15. Oktober 2026; danach gelten neue Regelungen. Alle sollten ihre Einreisedatum, ihren Aufenthaltsstatus am 24. Februar 2022 und ihre Familienbeziehungen zu anspruchsberechtigten Personen überprüfen.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.