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Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

Das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport hat am 19. August 2026 einen verbindlichen Frauenförderungsplan in Kraft gesetzt. Dieser Plan legt Ziele und Maßnahmen zur Förderung von Frauen in der Ministerialverwaltung fest.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 247/2026

Was sich geändert hat

Ein neuer Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport wurde formal erlassen. Er regelt Ziele und konkrete Maßnahmen zur Förderung von Frauenkarrieren im Ministerium, einschließlich Personalbeschaffung, Ausbildung, Laufbahnplanung und Gleichbehandlungspolitik.

Wer ist betroffen

Der Plan gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Leitung des Ministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, einschließlich Beamter in allen Funktionsgruppen und Verwendungsgruppen. Er betrifft direkt Einstellung, Beförderung und Ausbildungsentscheidungen im Ministerium.

Worauf zu achten ist

Mitarbeiterinnen und Bewerberinnen sollten wissen, dass das Ministerium nun verbindliche Geschlechterparität-Ziele und Auswahlkriterien hat, die bei Einstellung und Beförderung angewendet werden. Der Plan enthält Regelungen zu Karenzurlaubsregelungen, Mitarbeitergesprächen und Laufbahnplanung mit Fokus auf Gleichberechtigung.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.