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Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015): 7. Novelle ab 1. August 2026 in Kraft

Die 7. Novelle der ÄAO 2015 (BGBl. II Nr. 224/2026) wird formal im Verordnungstext verankert und tritt mit 1. August 2026 in Kraft. Sie ändert mehrere Kernbestimmungen sowie sämtliche Sonderfach-Anlagen (Anlagen 1, 2 und 4–33).

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 147/2015

Was sich geändert hat

Im Verordnungstext wurde ein neuer 9. Abschnitt mit der Schlussbestimmung (§ 39) ergänzt, der alle Inkrafttreten- und Außerkrafttretensdaten gebündelt aufführt. Abs. 14 verankert die 7. Novelle (BGBl. II Nr. 224/2026): § 3 Z 1, § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 2, § 36, der neue § 38c sowie die Anlagen 1, 2 und 4–33 treten mit 1. August 2026 in Kraft. Zusätzlich wurden redaktionelle Abkürzungshinweise bei den einzelnen Anlagen eingefügt.

Wer ist betroffen

Betroffen sind Ärztinnen und Ärzte in der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder in einer Sonderfach-Ausbildung nach der ÄAO 2015, sowie Ausbildungsstätten und Aufsichtsbehörden.

Worauf zu achten ist

Ab 1. August 2026 sind die geänderten Anlagen 1, 2 und 4–33 sowie die neuen Fassungen von § 3 Z 1, § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 2, § 36 und § 38c maßgebend. Wer eine Sonderfach-Ausbildung ab diesem Datum beginnt oder fortsetzt, sollte die aktuellen Ausbildungsinhalte prüfen.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.