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Zusatzprüfung für Elektromechanikerehrling zum Fernmeldemonteur bis 31. Dezember 1978

Lehrlinge, die ihre Abschlussprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker erfolgreich absolviert haben, können bis 31. Dezember 1978 eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Fernmeldemonteur ablegen. Die Zusatzprüfung umfasst ein Fachgespräch und unterliegt denselben Regeln wie die Hauptprüfung.

Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 574/1974

Was sich geändert hat

Eine neue Bestimmung erlaubt Elektromechanikerehrlingen, bis Ende 1978 eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Fernmeldemonteur abzulegen. Diese Option wurde in die Prüfungsordnung für Fernmeldemonteure aufgenommen.

Wer ist betroffen

Lehrlinge, die ihre Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker erfolgreich abgelegt haben, können diesen Weg nutzen, um sich als Fernmeldemonteur zu qualifizieren.

Umfang der Zusatzprüfung

Die Zusatzprüfung besteht allein aus einem Fachgespräch. Sie unterliegt denselben Regeln wie die Abschnitte 4–6 des § 2 der Hauptprüfungsordnung.

Wichtige Frist

Diese Option ist nur bis 31. Dezember 1978 verfügbar. Danach ist dieser Qualifikationsweg nicht mehr möglich.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.