Zusatzprüfung für Elektromechanikerehrling zum Fernmeldemonteur bis 31. Dezember 1978
Lehrlinge, die ihre Abschlussprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker erfolgreich absolviert haben, können bis 31. Dezember 1978 eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Fernmeldemonteur ablegen. Die Zusatzprüfung umfasst ein Fachgespräch und unterliegt denselben Regeln wie die Hauptprüfung.
Was sich geändert hat
Eine neue Bestimmung erlaubt Elektromechanikerehrlingen, bis Ende 1978 eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Fernmeldemonteur abzulegen. Diese Option wurde in die Prüfungsordnung für Fernmeldemonteure aufgenommen.
Wer ist betroffen
Lehrlinge, die ihre Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker erfolgreich abgelegt haben, können diesen Weg nutzen, um sich als Fernmeldemonteur zu qualifizieren.
Umfang der Zusatzprüfung
Die Zusatzprüfung besteht allein aus einem Fachgespräch. Sie unterliegt denselben Regeln wie die Abschnitte 4–6 des § 2 der Hauptprüfungsordnung.
Wichtige Frist
Diese Option ist nur bis 31. Dezember 1978 verfügbar. Danach ist dieser Qualifikationsweg nicht mehr möglich.