Legal Changes🇦🇹
← Zurück zur Übersicht
ImportantBund·WirtschaftVerwaltung

Gerichtsgebühren ab 1. August 2026 in allen Tarifposten erhöht

Die Bundesministerin für Justiz hat die Gerichtsgebühren auf Basis des Verbraucherpreisindex März 2026 angepasst. Die neuen Beträge gelten für alle Schriften und Amtshandlungen, bei denen der Gebührenanspruch nach dem 31. Juli 2026 entsteht.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 227/2026

Was sich geändert hat

Alle 15 Tarifposten sowie mehrere Festbeträge im Gerichtsgebührengesetz (GGG) wurden um rund 5–6 % angehoben. Beispielsweise steigt die Mindestgebühr bei Zivilklagen von 31 € auf 33 €, die Pauschalgebühr im Grundbuch von 28 € auf 30 € und die Deckelungsgrenze nach § 26 von 578 € auf 611 €.

Wer ist betroffen

Alle Personen und Unternehmen, die nach dem 31. Juli 2026 eine Klage einbringen, eine Grundbuchseintragung vornehmen, ein Insolvenzverfahren einleiten oder eine sonstige Amtshandlung bei Gericht beantragen, zahlen die neuen, höheren Gebühren.

Worauf zu achten ist

Nahezu alle Änderungen treten am 1. August 2026 in Kraft. Eine Ausnahme bildet Z 18 lit. b (Tarifpost 14), die erst am 1. Jänner 2027 wirksam wird und für Gebührenansprüche gilt, die nach dem 31. Dezember 2026 entstehen. Maßgeblich ist stets der Zeitpunkt, zu dem der Gebührenanspruch entsteht.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.