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Stromkennzeichnungsverordnung 2022 aktualisiert: neues ElWG als Rechtsgrundlage, Fristen ab 2027

Die Stromkennzeichnungsverordnung 2022 wurde durch BGBl. II Nr. 302/2026 novelliert: Alle Verweise auf das ElWOG 2010 wurden auf das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG, BGBl. I Nr. 91/2025) umgestellt, und mit § 13 Abs. 3 wurden neue Inkrafttretensdaten festgelegt. Betroffen sind Stromhändler, die Endverbraucher in Österreich beliefern.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 48/2022 ↗

Was sich geändert hat

Die Novelle BGBl. II Nr. 302/2026 wurde eingearbeitet. Alle Rechtsgrundlagen in der Verordnung verweisen nun auf das ElWG statt auf das frühere ElWOG 2010. Der neue § 13 Abs. 3 regelt gestaffelte Inkrafttretensdaten für bestimmte Paragraphen.

Wer ist betroffen

Stromhändler und sonstige Lieferanten, die in Österreich Endverbraucher beliefern und gemäß §§ 86 und 87 ElWG zur Stromkennzeichnung verpflichtet sind, sind betroffen. Die Regulierungsbehörde E-Control überwacht die Einhaltung.

Worauf zu achten ist

Bestimmte Vorschriften — u. a. zu primärer Stromkennzeichnung (§ 3), sekundärer Stromkennzeichnung (§ 4), Versorger-/Produktmix (§ 6) und Stromspeicher-Nachweisen (§ 10, § 10a) — treten am 1. Jänner 2027 in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Novelle treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Die Kennzeichnung gemäß den neuen Regeln ist erstmals im Jahr 2027 für die im Kalenderjahr 2026 gelieferten Strommengen durchzuführen.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.