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InfoBund·WirtschaftStaatsvertrag

Nizza-Abkommen (Markenklassifikation): neue Vertragsstaaten und UK-Territorialerweiterungen eingetragen

Das österreichische Bundesrechtsregister zum Nizza-Abkommen – der internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für Markenanmeldungen – wurde aktualisiert: Neun neue Vertragsstaaten wurden aufgenommen, und das Vereinigte Königreich hat den Anwendungsbereich auf weitere Gebiete ausgedehnt.

Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 340/1982

Was sich geändert hat

Neu als Vertragsparteien aufgenommen wurden: Israel, Paraguay, Saudi-Arabien, Peru, Indonesien, Vereinigte Arabische Emirate, Bahamas, Chile und Katar. Das Vereinigte Königreich dehnte den territorialen Geltungsbereich auf Gibraltar, Guernsey, Isle of Man und Jersey aus. Die letzte Kundmachungsreferenz lautet nun BGBl. III Nr. 112/2026.

Wer ist betroffen

Marken- und Patentanwälte, IP-Fachleute und Unternehmen, die international Marken anmelden – insbesondere in den neu beigetretenen Ländern.

Worauf zu achten ist

Peru hat erklärt, dass Änderungen der Artikel 5 bis 8 des Abkommens für Peru erst nach Notifizierung der Annahme an den WIPO-Generaldirektor wirksam werden. Der österreichische Eintrag für die Genfer Fassung dieses Abkommens ist seit 19. November 2020 als aufgehoben vermerkt; Österreich wendet die aktuelle konsolidierte Fassung an.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.