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Bundesheer-Gehalts- und Zulagenansprüche (aufgehoben 31. Juli 2027)

Diese Verordnung regelte ab 1. Juli 2026 monatliche Gehälter, Dienstgradzulagen, Freiwilligenprämien und weitere finanzielle Ansprüche für Angehörige der österreichischen Streitkräfte (Rekruten, Unteroffiziere, Offiziere und Freiwillige). Die Verordnung wurde am 31. Juli 2027 aufgehoben.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 220/2026

Was sich geändert hat

Eine neue Verordnung legte detaillierte Gehaltsgruppen und Zulagen für Personal der österreichischen Streitkräfte fest, darunter Monatsgeld, Dienstgradzulagen, Freiwilligenprämien, Ausbildungszulagen und Leistungen bei besonderen Fällen. Die Beträge reichten von €24,66 (Grundgebührenpauschbetrag) bis zu €158.505,75 (einmalige Geldleistung an Hinterbliebene).

Wer ist betroffen

Angehörige des österreichischen Bundesheeres, einschließlich Rekruten, Unteroffiziere, Offiziere und Freiwillige, die in Ausbildungs-, Einsatz- oder Milizrollen tätig sind. Die Verordnung galt für alle Ränge von Gefreiter bis General.

Worauf zu achten ist

Diese Verordnung wurde zum 31. Juli 2027 aufgehoben und sollte durch Nachfolgeregelungen ersetzt werden. Angehörige des Bundesheeres sollten die aktuell geltenden Gehaltsgruppen bei ihrer Dienststelle überprüfen, da diese Verordnung nicht mehr anwendbar ist.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.