Verordnung zur Unfallversicherung des Österreichischen Roten Kreuzes aufgehoben
Eine Verordnung von 1980, die Mitglieder von sechs Landesverbänden des Österreichischen Roten Kreuzes in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung einbezog, wurde mit Wirkung vom 15. Juli 2026 aufgehoben. Die Verordnung ist nicht mehr gültig.
Was sich geändert hat
Diese Verordnung vom 31. Mai 1980 wurde durch das Bundesgesetzblatt (BGBl.) II Nr. 213/2026 mit Wirkung vom 15. Juli 2026 aufgehoben. Die Verordnung hatte ab 1. Jänner 1980 Mitglieder von sechs Landesverbänden des Österreichischen Roten Kreuzes in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung gemäß Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz aufgenommen.
Wer ist betroffen
Mitglieder der Landesverbände Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Vorarlberg des Österreichischen Roten Kreuzes waren die ursprünglichen Begünstigten. Mit dem 15. Juli 2026 gilt diese Verordnung nicht mehr, und alle durch sie geschaffenen Versicherungsschutzregelungen sind beendet.
Worauf zu achten ist
Falls Sie Mitglied eines dieser Landesverbände sind oder waren und diesen Versicherungsschutz in Anspruch nahmen, sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder dem Roten Kreuz klären, welche Regelungen nach dem Aufhebungsdatum 15. Juli 2026 gelten.