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Verordnung zur Unfallversicherung des Österreichischen Roten Kreuzes aufgehoben

Eine Verordnung von 1980, die Mitglieder von sechs Landesverbänden des Österreichischen Roten Kreuzes in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung einbezog, wurde mit Wirkung vom 15. Juli 2026 aufgehoben. Die Verordnung ist nicht mehr gültig.

Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 218/1980

Was sich geändert hat

Diese Verordnung vom 31. Mai 1980 wurde durch das Bundesgesetzblatt (BGBl.) II Nr. 213/2026 mit Wirkung vom 15. Juli 2026 aufgehoben. Die Verordnung hatte ab 1. Jänner 1980 Mitglieder von sechs Landesverbänden des Österreichischen Roten Kreuzes in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung gemäß Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz aufgenommen.

Wer ist betroffen

Mitglieder der Landesverbände Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Vorarlberg des Österreichischen Roten Kreuzes waren die ursprünglichen Begünstigten. Mit dem 15. Juli 2026 gilt diese Verordnung nicht mehr, und alle durch sie geschaffenen Versicherungsschutzregelungen sind beendet.

Worauf zu achten ist

Falls Sie Mitglied eines dieser Landesverbände sind oder waren und diesen Versicherungsschutz in Anspruch nahmen, sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder dem Roten Kreuz klären, welche Regelungen nach dem Aufhebungsdatum 15. Juli 2026 gelten.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.