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Verordnung zur Zusatzversicherung in der Unfallversicherung aufgehoben

Eine 2011 erlassene Verordnung, die Mitglieder des Österreichischen Rettungsdienstes Rettungshunde-Einsatz in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung einbezogen hat, wurde mit 15. Juli 2026 aufgehoben.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 329/2011

Was sich geändert hat

Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über eine Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung wurde aufgehoben. Diese Verordnung verpflichtete bisher, dass Mitglieder des Vereins 'Österreichischer Rettungsdienst, Einsatzorganisation für Rettungshunde (ÖRD Rettungshunde-Einsatz)' automatisch in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG einbezogen werden.

Wann es in Kraft tritt

Die Aufhebung ist mit 15. Juli 2026 gemäß BGBl. II Nr. 213/2026 wirksam geworden. Die ursprüngliche Verordnung wurde am 11. Oktober 2011 veröffentlicht.

Wer ist betroffen

Mitglieder des Österreichischen Rettungsdienstes Rettungshunde-Einsatz sind direkt betroffen. Sie sollten ihren Versicherungsstatus bei ihrer Organisation und dem Versicherungsträger klären, da die automatische Einbeziehungsverpflichtung nicht mehr gilt.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.