Richterdienstgesetz: Dienstverhältnis, Besoldung und Versorgung von Richtern und Richteramtsanwärtern
Das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1961 über das Dienstverhältnis der Richter und Richteramtsanwärter (Richterdienstgesetz – RDG) ist die Grundlage für die rechtliche Stellung, Aufgaben und Entschädigung von Bundesrichtern und Richteramtsanwärtern. Die vorliegende Aktualisierung enthält keine inhaltlichen Änderungen.
Worum geht es
Das Richterdienstgesetz regelt das Dienstverhältnis von Richtern und Richteramtsanwärtern im Bundesdienst. Es legt Unabhängigkeit, Pflichtenkreis, Verbotsbestimmungen, Besoldung, Versorgung und disziplinäre Bestimmungen fest.
Wer ist betroffen
Alle Bundesrichter, Richteramtsanwärter und Richterdienstpersonen im österreichischen Bundesdienst unterliegen diesem Gesetz. Arbeitgeber und der Bund nutzen es zur Festlegung von Gehältern, Leistungen und Arbeitsbedingungen.
Warum ist das wichtig
Das Gesetz sichert die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit und gewährleistet transparente, einheitliche Dienstbedingungen für alle Bundesrichter. Änderungen wirken sich direkt auf Richtergehälter, Pensionen und Karriereverlauf aus.