Heimarbeitstarif für Kunststoffwaren im Bezirk Gmünd, Niederösterreich
Ein neuer Heimarbeitstarif setzt Mindestlöhne für Heimarbeiter bei der Herstellung von Kunststoffwaren (Hülsen, Pumpen, Spender für Kosmetika und Lebensmittel) im Bezirk Gmünd, Niederösterreich, mit Geltung ab 1. Juni 2026 fest.
Was sich geändert hat
Das Bundeseinigungsamt hat einen verbindlichen Heimarbeitstarif für Heimarbeiter erlassen, die Kunststoffwaren wie Lippenstifthülsen und Senfpumpen herstellen oder bearbeiten. Der Tarif gilt im Bezirk Gmünd, Niederösterreich, und legt die Basis für die Stückentgeltberechnung mit 9,52 € pro Stunde fest.
Wer ist betroffen
Heimarbeiter, die die genannten Kunststoffarbeiten im Bezirk Gmünd ausführen, und alle Auftraggeber, die sie für diese Tätigkeiten beschäftigen.
Entgelte und Zuschläge
Stückentgelte müssen auf Basis eines Stundensatzes von 9,52 € berechnet werden. Heimarbeiter erhalten einen gesondert auszuweisenden Heimarbeitszuschlag von 10%. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration betragen jeweils vier Wochenlöhne, das sind 8%.
Geltungsbeginn
Der Tarif gilt seit 1. Juni 2026 und ist im gesamten Bezirk Gmünd in Niederösterreich anwendbar.