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Heimarbeitstarif für Kunststoffwaren im Bezirk Gmünd, Niederösterreich

Ein neuer Heimarbeitstarif setzt Mindestlöhne für Heimarbeiter bei der Herstellung von Kunststoffwaren (Hülsen, Pumpen, Spender für Kosmetika und Lebensmittel) im Bezirk Gmünd, Niederösterreich, mit Geltung ab 1. Juni 2026 fest.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 254/2026

Was sich geändert hat

Das Bundeseinigungsamt hat einen verbindlichen Heimarbeitstarif für Heimarbeiter erlassen, die Kunststoffwaren wie Lippenstifthülsen und Senfpumpen herstellen oder bearbeiten. Der Tarif gilt im Bezirk Gmünd, Niederösterreich, und legt die Basis für die Stückentgeltberechnung mit 9,52 € pro Stunde fest.

Wer ist betroffen

Heimarbeiter, die die genannten Kunststoffarbeiten im Bezirk Gmünd ausführen, und alle Auftraggeber, die sie für diese Tätigkeiten beschäftigen.

Entgelte und Zuschläge

Stückentgelte müssen auf Basis eines Stundensatzes von 9,52 € berechnet werden. Heimarbeiter erhalten einen gesondert auszuweisenden Heimarbeitszuschlag von 10%. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration betragen jeweils vier Wochenlöhne, das sind 8%.

Geltungsbeginn

Der Tarif gilt seit 1. Juni 2026 und ist im gesamten Bezirk Gmünd in Niederösterreich anwendbar.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.