Legal Changes🇦🇹
← Zurück zur Übersicht
InfoBund·UmweltStaatsvertrag

Angola tritt dem Rotterdamer Übereinkommen über gefährliche Chemikalien bei

Angola wurde als neuer Vertragsstaat des Rotterdamer Übereinkommens (Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für gefährliche Chemikalien und Pestizide im internationalen Handel) in die offizielle Vertragsliste aufgenommen (BGBl. III Nr. 136/2026). Daneben wurden redaktionelle Metadaten-Änderungen vorgenommen.

Offizielle Fundstelle
BGBl. III Nr. 67/2005 ↗

Was sich geändert hat

Angola wurde in die Vertragsparteienliste des Rotterdamer Übereinkommens eingetragen (Referenz: BGBl. III Nr. 136/2026). Das Übereinkommen regelt das PIC-Verfahren (Prior Informed Consent – Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung) für bestimmte gefährliche Chemikalien und Pestizide. Zusätzlich wurde die kanonische URL des Dokuments aktualisiert und Metadatenfelder ergänzt bzw. neu angeordnet.

Wer ist betroffen

Unternehmen und Behörden, die in den Handel mit Chemikalien oder Pestiziden eingebunden sind, die unter das Übereinkommen fallen, müssen beachten, dass Angola nun an das PIC-Verfahren gebunden ist. Das bedeutet: Für den Handel mit gelisteten Stoffen nach Angola gelten die Zustimmungspflichten des Übereinkommens.

Worauf zu achten ist

Wer mit Angola Handel mit kontrollierten Chemikalien betreibt, muss die PIC-Anforderungen einhalten. Die Anhänge des Übereinkommens legen fest, welche Stoffe betroffen sind; vor dem Export ist die aktuelle Stoffliste zu konsultieren.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.