Internationales Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung – Veröffentlichung der Geltenden Fassung
Österreich veröffentlicht die aktuelle Fassung des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung (IERD), das seit 1972 bindend ist. Die Verpflichtungen zur Bekämpfung rassischer Diskriminierung bleiben unverändert.
Was sich geändert hat
Dies ist eine Metadaten-Aktualisierung und Veröffentlichung des konsolidierten Textes des Übereinkommens in der österreichischen Rechtsdatenbank. Die tatsächlichen Vertragsverpflichtungen sind seit Österreichs Ratifizierung 1972 (BGBl 377/1972) unverändert.
Wer ist betroffen
Alle in Österreich lebenden und arbeitenden Personen sowie Behörden und Arbeitgeber sind an Österreichs Verpflichtung gebunden, rassische Diskriminierung in Beschäftigung, Wohnen, Bildung, öffentlichen Diensten und beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu verbieten.
Worauf zu achten ist
Personen, die rassische Diskriminierung erfahren, können bei österreichischen Gerichten und der Volksanwaltschaft Beschwerde einreichen. Arbeitgeber und Dienstleister müssen sicherstellen, dass ihre Praktiken den Anti-Diskriminierungsverpflichtungen dieses Übereinkommens entsprechen.