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Internationales Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung – Veröffentlichung der Geltenden Fassung

Österreich veröffentlicht die aktuelle Fassung des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung (IERD), das seit 1972 bindend ist. Die Verpflichtungen zur Bekämpfung rassischer Diskriminierung bleiben unverändert.

Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 377/1972

Was sich geändert hat

Dies ist eine Metadaten-Aktualisierung und Veröffentlichung des konsolidierten Textes des Übereinkommens in der österreichischen Rechtsdatenbank. Die tatsächlichen Vertragsverpflichtungen sind seit Österreichs Ratifizierung 1972 (BGBl 377/1972) unverändert.

Wer ist betroffen

Alle in Österreich lebenden und arbeitenden Personen sowie Behörden und Arbeitgeber sind an Österreichs Verpflichtung gebunden, rassische Diskriminierung in Beschäftigung, Wohnen, Bildung, öffentlichen Diensten und beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu verbieten.

Worauf zu achten ist

Personen, die rassische Diskriminierung erfahren, können bei österreichischen Gerichten und der Volksanwaltschaft Beschwerde einreichen. Arbeitgeber und Dienstleister müssen sicherstellen, dass ihre Praktiken den Anti-Diskriminierungsverpflichtungen dieses Übereinkommens entsprechen.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.