Österreichische Post: Betriebssonderzulage (BSZ 2026) für Bedienstete festgesetzt
Die Österreichische Post AG hat eine Verordnung zur Festsetzung einer pauschalierten Betriebssonderzulage für Bedienstete erlassen. Die Regelung gilt für Postbedienstete in ausgewiesenen Funktionen ab Veröffentlichung.
Was sich geändert hat
Eine neue Verordnung (BSZ 2026) legt eine standardisierte Betriebssonderzulage für Bedienstete der Österreichischen Post fest. Die Zulage ist pauschaliert – also nicht individuell berechnet – und soll Betriebserschwernisse und zusätzliche Aufwendungen im Dienst abdecken.
Wer ist betroffen
Die Verordnung gilt für alle Bediensteten der Österreichischen Post AG und von Unternehmen, die durch Umgründungsmaßnahmen im Rahmen des geltenden Gesellschaftsrechts aus ihr hervorgegangen sind und zur Dienstleistung für das Postunternehmen zugewiesen sind.
Worauf zu achten ist
Bedienstete sollten überprüfen, dass sie korrekt unter diese Verordnung fallen und die Zulage ordnungsgemäß in ihrer Bezahlung berücksichtigt wird. Die Verordnung ist am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten und im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 258/2026) veröffentlicht.