Frauenförderungsplan für den Verwaltungsgerichtshof mit 12. August 2026 aufgehoben
Die Verordnung über den Frauenförderungsplan des Verwaltungsgerichtshofes (BGBl. II Nr. 171/2024) wurde mit Wirkung vom 12. August 2026 durch BGBl. II Nr. 243/2026 aufgehoben. Betroffen sind Richterinnen und Richter sowie Bedienstete des Verwaltungsgerichtshofes.
Was sich geändert hat
Die Verordnung BGBl. II Nr. 171/2024 mit dem Frauenförderungsplan und den Zielvorgaben für den Verwaltungsgerichtshof ist seit 12. August 2026 außer Kraft. Die Aufhebung erfolgte durch BGBl. II Nr. 243/2026. Die tabellarische Darstellung im Anhang wurde zudem redaktionell angepasst; die statistischen Daten blieben inhaltlich unverändert.
Wer ist betroffen
Betroffen sind alle Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamten sowie Vertragsbediensteten des Verwaltungsgerichtshofes. Für die Personalverwaltung entfällt damit die formelle Rechtsgrundlage für die bisherigen Förderungsmaßnahmen.
Worauf zu achten ist
Bis zum Inkrafttreten einer allfälligen Nachfolgeregelung fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die im aufgehobenen Plan enthaltenen Förderungsmaßnahmen. Personalverantwortliche sollten eine mögliche Nachfolgeverordnung beobachten.