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EU-Schwellenwerte für Verteidigungsvergaben ab 1. Jänner 2026

Die österreichische Bundesministerin für Justiz gibt neue von der Europäischen Kommission festgesetzte Schwellenwerte für Vergabeverfahren im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich bekannt. Diese Schwellenwerte gelten ab 1. Jänner 2026.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 215/2026

Was sich geändert hat

Das österreichische Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 legt neue Schwellenwerte fest, ab denen formale Vergabeverfahren erforderlich sind. Die Schwellenwerte betragen €432.000 für bestimmte Auftragsarten und €5.404.000 für andere und ersetzen bisherige Beträge.

Wer ist betroffen

Österreichische Behörden und Organisationen, die Lieferungen und Dienstleistungen für Verteidigungs- und Sicherheitszwecke einkaufen, müssen diese Schwellenwerte nutzen, um zu bestimmen, wann formale Vergabeverfahren angewendet werden müssen.

Wann es gilt

Diese neuen Schwellenwerte treten am 1. Jänner 2026 in Kraft und folgen der EU-Delegierten Verordnung 2025/2487 über Schwellenwerte bei Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.