EU-Schwellenwerte für Verteidigungsvergaben ab 1. Jänner 2026
Die österreichische Bundesministerin für Justiz gibt neue von der Europäischen Kommission festgesetzte Schwellenwerte für Vergabeverfahren im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich bekannt. Diese Schwellenwerte gelten ab 1. Jänner 2026.
Was sich geändert hat
Das österreichische Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 legt neue Schwellenwerte fest, ab denen formale Vergabeverfahren erforderlich sind. Die Schwellenwerte betragen €432.000 für bestimmte Auftragsarten und €5.404.000 für andere und ersetzen bisherige Beträge.
Wer ist betroffen
Österreichische Behörden und Organisationen, die Lieferungen und Dienstleistungen für Verteidigungs- und Sicherheitszwecke einkaufen, müssen diese Schwellenwerte nutzen, um zu bestimmen, wann formale Vergabeverfahren angewendet werden müssen.
Wann es gilt
Diese neuen Schwellenwerte treten am 1. Jänner 2026 in Kraft und folgen der EU-Delegierten Verordnung 2025/2487 über Schwellenwerte bei Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen.