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InfoBund·VerwaltungGesundheit

Neue Verordnung für den elektronischen Eltern-Kind-Pass in Kraft

Österreich führt detaillierte Regelungen für den elektronischen Eltern-Kind-Pass ein, ein System zur Verfolgung von Kinderuntersuchungen und Entwicklung. Die Verordnung ist am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 286/2026 ↗

Was sich geändert hat

Die Verordnung legt den Rahmen für die Verwaltung des elektronischen Eltern-Kind-Passes fest. Sie regelt, wie Untersuchungsergebnisse, Befunde und Überweisungen zu Fachärzten (insbesondere Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und Kinderheilkunde) im System erfasst und gespeichert werden.

Wer ist betroffen

Eltern und Erziehungsberechtigte von kleinen Kindern, Kinderärzte, Hausärzte und HNO-Fachärzte, die am Untersuchungsprogramm teilnehmen, sind betroffen. Leistungserbringer müssen Untersuchungsergebnisse und Befunde nun im elektronischen System erfassen.

Worauf zu achten ist

Eltern sollten sicherstellen, dass die Gesundheitsdaten ihrer Kinder bei regelmäßigen Untersuchungen korrekt in den elektronischen Pass eingetragen werden. Leistungserbringer müssen sich mit den neuen Anforderungen für die Erfassung von Ergebnissen und Überweisungen vertraut machen.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.