Frauenförderungsplan BMKÖS (BGBl. II Nr. 154/2023) mit 18. August 2026 aufgehoben
Der Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport aus dem Jahr 2023 wurde durch BGBl. II Nr. 247/2026 mit Wirkung vom 18. August 2026 aufgehoben. Betroffen sind Bedienstete des BMKÖS und des Bundesdenkmalamts.
Was sich geändert hat
Die Verordnung BGBl. II Nr. 154/2023 gilt ab 18. August 2026 als aufgehoben (Status: 'repealed'). Die Nachfolgeverordnung BGBl. II Nr. 247/2026 tritt an ihre Stelle. Im gesamten Text wurden Hinweise 'materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 247/2026' eingefügt, die die jeweils außer Kraft getretenen Bestimmungen kennzeichnen.
Wer ist betroffen
Alle Bediensteten des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport sowie des Bundesdenkmalamts, die dem Geltungsbereich dieses Förderungsplans unterfallen haben.
Worauf zu achten ist
Die bisherigen Regelungen zu Gleichbehandlung, Frauenförderung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Wiedereinstieg sind nun in der neuen Verordnung BGBl. II Nr. 247/2026 geregelt. Gleichbehandlungsbeauftragte und Personalverantwortliche sollten den neuen Plan einsehen.