Legal Changes🇦🇹
← Zurück zur Übersicht
InfoBund·ArbeitVerwaltung

Frauenförderungsplan BMKÖS (BGBl. II Nr. 154/2023) mit 18. August 2026 aufgehoben

Der Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport aus dem Jahr 2023 wurde durch BGBl. II Nr. 247/2026 mit Wirkung vom 18. August 2026 aufgehoben. Betroffen sind Bedienstete des BMKÖS und des Bundesdenkmalamts.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 154/2023

Was sich geändert hat

Die Verordnung BGBl. II Nr. 154/2023 gilt ab 18. August 2026 als aufgehoben (Status: 'repealed'). Die Nachfolgeverordnung BGBl. II Nr. 247/2026 tritt an ihre Stelle. Im gesamten Text wurden Hinweise 'materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 247/2026' eingefügt, die die jeweils außer Kraft getretenen Bestimmungen kennzeichnen.

Wer ist betroffen

Alle Bediensteten des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport sowie des Bundesdenkmalamts, die dem Geltungsbereich dieses Förderungsplans unterfallen haben.

Worauf zu achten ist

Die bisherigen Regelungen zu Gleichbehandlung, Frauenförderung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Wiedereinstieg sind nun in der neuen Verordnung BGBl. II Nr. 247/2026 geregelt. Gleichbehandlungsbeauftragte und Personalverantwortliche sollten den neuen Plan einsehen.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.