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Verordnung zur Zusatzversicherung in der Unfallversicherung wird aufgehoben

Eine seit 1999 geltende Verordnung, die Mitglieder des Österreichischen Bergrettungsdienstes (Landesorganisation Niederösterreich und Wien) in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung einbezog, wird zum 15. Juli 2026 aufgehoben.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 160/1999

Was sich geändert hat

Die Verordnung, die seit 1999 in Kraft ist, wird durch das Bundesgesetz BGBl. II Nr. 213/2026 mit Wirksamkeit vom 15. Juli 2026 aufgehoben. Die Verordnung sah bisher vor, dass Mitglieder des Bergrettungsdienstes in die Zusatzversicherung gemäß Allgemeines Sozialversicherungsgesetz einbezogen werden.

Wer ist betroffen

Mitglieder der Landesorganisation für Niederösterreich und Wien des Österreichischen Bergrettungsdienstes sind direkt von der Aufhebung dieser Zusatzversicherungsbestimmung betroffen.

Worauf zu achten ist

Die Aufhebung wird am 15. Juli 2026 wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verordnung gültig.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.