Neue Zusatzprüfungsbestimmungen für den Lehrberuf Graveur eingefügt
Eine neue Zusatzprüfungsregelung wurde in die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Graveur eingefügt. Personen, die ihre Lehrabschlußprüfung in verwandten Berufen (Gold- und Silberschmied, Juwelier, Notenstecher, Ziseleur oder Fotograveur) erfolgreich abgelegt haben, können nun eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Graveur ablegen. Der Umfang der Prüfung hängt von der vorangegangenen Ausbildung ab. Die Verordnung wurde zuletzt am 5. Juni 2026 aktualisiert.
Was sich geändert hat
Ein neuer Abschnitt mit der Überschrift "Zusatzprüfung" wurde in die Verordnung eingefügt. Dieser regelt, dass Personen mit erfolgreicher Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Gold- und Silberschmied und Juwelier, Notenstecher oder Ziseleur eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Graveur mit dem Gegenstand "Prüfarbeit" ablegen können. Personen mit erfolgreicher Prüfung im Lehrberuf Fotograveur können eine Zusatzprüfung mit den Gegenständen "Prüfarbeit" und "Fachgespräch" ablegen.
Wer ist betroffen
Diese Änderung betrifft Personen, die ihre Lehrabschlußprüfung in einem der genannten verwandten Lehrberufe (Gold- und Silberschmied und Juwelier, Notenstecher, Ziseleur oder Fotograveur) erfolgreich abgelegt haben und nun die Zusatzqualifikation im Lehrberuf Graveur erwerben möchten. Ihnen wird damit ein definierter Weg zur Zusatzqualifizierung eröffnet.
Worauf zu achten ist
Die Anforderungen der Zusatzprüfung unterscheiden sich je nach dem Lehrberuf, in dem die Lehrabschlußprüfung bereits erfolgreich abgelegt wurde. Fotograveure müssen eine umfangreichere Prüfung mit den Gegenständen "Prüfarbeit" und "Fachgespräch" ablegen, während Absolventen der anderen Berufe nur die "Prüfarbeit" nachweisen müssen. Für die Durchführung gelten die in § 2 festgelegten Bestimmungen sinngemäß.