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Neue Abgeltungsbeträge für Statistik Österreich bei Bildungsdokumentation (2026–2027)

Das Bundesministerium für Bildung muss Statistik Österreich 2026 und 2027 festgelegte Beträge für den Vollzug des Bildungsdokumentationsgesetzes zahlen, zusätzlich eine Einmalzahlung für Programmierung. Die jährliche Abgeltung wächst ab 2028 um 2,5 % pro Jahr.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 269/2026

Was sich geändert hat

Diese Verordnung setzt neue Abgeltungsbeträge fest und ersetzt die bisherige Verordnung von 2021. Statistik Österreich erhält 2026 eine Jahresabgeltung von 1.220.211,22 Euro und 2027 von 1.236.173,55 Euro, ferner 2026 eine Einmalzahlung von 61.265,50 Euro für Programmierungsaufwand. Ab 2028 erfolgt jährlich eine Valorisierung um 2,5 Prozent.

Wer ist betroffen

Das Bundesministerium für Bildung leistet die Zahlungen an die Bundesanstalt „Statistik Österreich

Schulen und Bildungsbehörden profitieren indirekt, da sie auf die von Statistik Österreich verwalteten Datensysteme zum Bildungsdokumentationsgesetz angewiesen sind.},{

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Wichtige Termine

Die Jahresabgeltung und Einmalzahlung für 2026 sind spätestens zwei Wochen nach Kundmachung dieser Verordnung (10. September 2026) fällig. Die jährlichen Abgeltungen für Folgejahre sind jeweils am 1. Juli fällig. Die bisherige Verordnung von 2021 tritt sofort außer Kraft.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.