Sommer-Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge auf der A 10 Tauern Autobahn (Juli–September 2026)
Lastkraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht unterliegen zeitlich beschränkten Fahrverboten auf der A 10 Tauern Autobahn an bestimmten Samstagen im Sommer 2026. Das Verbot gilt auf der Südfahrbahn 7–15 Uhr vom 11. Juli bis 8. August sowie 22. August bis 5. September; auf der Nordfahrbahn 7–15 Uhr vom 18. Juli bis 8. August sowie 22. August bis 19. September. Zahlreiche Ausnahmen gelten für unaufschiebbare Transporte und bestimmte Güter.
Was sich geändert hat
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur hat eine befristete Verordnung erlassen, die Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge mit höchstem zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen auf der A 10 Tauern Autobahn in der Hauptreisezeit (Juli und August 2026 sowie Anfang September bei Nordfahrten) samstags verhängt.
Wer ist betroffen
Lastwagenfahrer und Speditionsunternehmen, die die A 10 Tauern Autobahn nutzen, müssen das Fahrverbot an Samstagen zwischen 7:00 und 15:00 Uhr in den genannten Zeiträumen einhalten. Fahrzeuge mit frischen Lebensmitteln, Vieh, Postsendungen, Hilfsgütern oder mit Ursprung/Ziel auf ausgenommenen regionalen Strecken sind befreit.
Zeiten und Strecken
Südfahrbahn (Richtung Villach): Samstage 11. Jul.–8. Aug. und 22. Aug.–5. Sep., 7:00–15:00 Uhr. Nordfahrbahn (Richtung Salzburg): Samstage 18. Jul.–8. Aug. und 22. Aug.–19. Sep., 7:00–15:00 Uhr. Beide gelten zwischen den Knoten Salzburg und Villach.
Worauf zu achten ist
Es gibt viele Ausnahmen für unaufschiebbare Transporte (Frischware, Vieh, Medikamente, Post), Einsatzdienste und Fahrzeuge mit Ursprung oder Ziel in bestimmten österreichischen, bayrischen, italienischen und slowenischen Regionen. Betreiber müssen Dokumentation mitführen; Frischwarenfahrer benötigen Frachtbriefe, die die Beladung zu Beginn und während der Fahrt nachweisen.