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Verordnung zur Zusatzversicherung für Lawinenkommissions-Mitglieder aufgehoben

Eine Verordnung von 2009, die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission von Mitterbach am Erlaufsee zur Einbeziehung in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung verpflichtete, wurde zum 15. Juli 2026 aufgehoben.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 23/2009

Was sich geändert hat

Die Verordnung (veröffentlicht im BGBl. II Nr. 23/2009), die die Einbeziehung der Lawinenkommissions-Mitglieder in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG vorsah, wurde durch das BGBl. II Nr. 213/2026 formal aufgehoben.

Wer ist betroffen

Nur Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Mitterbach am Erlaufsee waren von dieser Verordnung erfasst. Durch die Aufhebung entfällt diese besondere Zusatzversicherungspflicht für sie.

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Die Aufhebung ist am 15. Juli 2026 wirksam geworden. Dies ist eine Metadaten-Aktualisierung, die die formale Streichung der Verordnung aus dem österreichischen Recht widerspiegelt.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.