Verordnung zur Zusatzversicherung für Lawinenkommissions-Mitglieder aufgehoben
Eine Verordnung von 2009, die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission von Mitterbach am Erlaufsee zur Einbeziehung in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung verpflichtete, wurde zum 15. Juli 2026 aufgehoben.
Was sich geändert hat
Die Verordnung (veröffentlicht im BGBl. II Nr. 23/2009), die die Einbeziehung der Lawinenkommissions-Mitglieder in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG vorsah, wurde durch das BGBl. II Nr. 213/2026 formal aufgehoben.
Wer ist betroffen
Nur Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Mitterbach am Erlaufsee waren von dieser Verordnung erfasst. Durch die Aufhebung entfällt diese besondere Zusatzversicherungspflicht für sie.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Die Aufhebung ist am 15. Juli 2026 wirksam geworden. Dies ist eine Metadaten-Aktualisierung, die die formale Streichung der Verordnung aus dem österreichischen Recht widerspiegelt.