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Heimarbeitstarif für Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln erlassen

Das Bundeseinigungsamt hat einen verbindlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln in Österreich festgesetzt. Der Tarif regelt Arbeitszeiten und Stundenlöhne und gilt ab 1. Juni 2026 im gesamten Bundesgebiet.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 249/2026

Was sich geändert hat

Ein neuer Heimarbeitstarif legt für 21 Kategorien von Bürsten und Pinseln (von Glanzb­ürsten bis Klosettbürsten) die Standard-Arbeitszeiten fest, die von 145 bis 317 Minuten pro 1.000 Bündel reichen. Basis-Stundenlöhne werden auf 11,78 € für Gewerbebetriebe und 14,73 € für Betriebe des Fachverbands der Holzindustrie festgesetzt.

Wer ist betroffen

Alle Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter, die in Österreich Bürsten und Pinsel herstellen oder bearbeiten, sowie alle Auftraggeberinnen und Auftraggeber, die sie in Gewerbe- oder Industriebetrieben beschäftigen. Der Tarif gilt bundesweit und deckt Arbeiten ab, die nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge oder -tarife geregelt sind.

Wichtigste Bezahlungsregeln

Stückentgelte werden aus den festgesetzten Arbeitszeiten und Stundenlöhnen berechnet. Alle Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter erhalten einen verbindlichen Heimarbeitszuschlag von 10% auf die Stückentgelte; bei Beistellung von eigenem Werkzeug 20%. Beide Zuschläge müssen gesondert auf der Abrechnung ausgewiesen werden.

Worauf zu achten ist

Der Tarif gilt nur für Bürsten- und Pinselarbeiten, die nicht durch andere Vereinbarungen geregelt sind. Betriebe des Fachverbands der Holzindustrie müssen den höheren Satz von 14,73 € verwenden. Das Stichtag ist 1. Juni 2026.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.