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Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland tätige Bundesbeamte festgesetzt – August 2026

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hat die Hundertsätze zur Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für Bundesbeamte und Vertragsbedienstete im Ausland für August 2026 festgesetzt. Diese Sätze variieren je nach Dienstort und spiegeln die unterschiedliche Kaufkraft wider.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 245/2026

Was sich geändert hat

Eine neue Verordnung legt prozentuale Sätze für über 130 Auslandsdienstorte fest. Jede Stadt erhält einen Prozentsatz (von 1 % bis 46 %), der zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage herangezogen wird. Beispielsweise erhalten Dienstorte in Genf 46 %, New York 24 % und Sydney 1 %, während viele Orte (mit – gekennzeichnet) keinen Zuschlag erhalten.

Wer ist betroffen

Bundesbeamte und Vertragsbedienstete des Bundes, die bei österreichischen Botschaften, Konsulaten und internationalen Organisationen im Ausland tätig sind. Ihre monatlichen Gehälter werden nach diesen Sätzen um Kaufkraftausgleiche erhöht.

Geltungsbeginn

Die Sätze gelten ab August 2026, wie in dieser Verlautbarung im Bundesgesetzblatt (BGBl. II 245/2026) festgehalten.

Worauf zu achten ist

Die Hundertsätze können sich monatlich nach Lebenshaltungskostenindizes verändern. Betroffene sollten den für ihren Dienstort geltenden Satz in der amtlichen Tabelle überprüfen. Die Verordnung erfolgt auf Grundlage des Gehaltsgesetzes 1956.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.