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Verordnung zur Zusatzversicherung der Lawinenwarnkommission Bad Ischl aufgehoben
Die Verordnung, die Mitglieder der örtlichen Lawinenwarnkommission der Stadtgemeinde Bad Ischl zur Teilnahme an der Zusatzversicherung in der Unfallversicherung verpflichtete, wurde mit 15. Juli 2026 durch BGBl. II Nr. 213/2026 aufgehoben.
Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 400/2000 ↗Was sich geändert hat
Die Verordnung, die Mitglieder der örtlichen Lawinenwarnkommission Bad Ischl zur Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung gemäß § 22a ASVG verpflichtete, wurde formell aufgehoben. Die Verordnung war ursprünglich am 23. Dezember 2000 verlautbart und blieb über 25 Jahre in Kraft.
Wer ist betroffen
Mitglieder der Lawinenwarnkommission Bad Ischl, die bislang durch diese Zusatzversicherungsverpflichtung erfasst waren, sind von der Aufhebung betroffen.
Wann es wirksam wird
Die Aufhebung ist mit 15. Juli 2026 wirksam geworden.
Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.