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InfoBund·Gesundheit

Zusatzversicherung in der Unfallversicherung um Mitglieder von Medical Air Ambulance Service Austria erweitert

Die Verordnung bezieht Mitglieder des Vereins „Medical Air Ambulance Service Austria" in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein. Die Verordnung wurde mit 15. Juli 2026 aufgehoben.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 374/2014

Was sich geändert hat

Mitglieder des Vereins „Medical Air Ambulance Service Austria" sind nun ausdrücklich in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG einbezogen. Die Verordnung ist mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten und wurde durch BGBl. II Nr. 213/2026 mit 15. Juli 2026 aufgehoben.

Wer ist betroffen

Mitglieder des Vereins „Medical Air Ambulance Service Austria" sind direkt von dieser Einbeziehung betroffen, da sie nun im Rahmen der Zusatzversicherung in der Unfallversicherung versichert sind.

Worauf zu achten ist

Obwohl diese Verordnung mit 15. Juli 2026 aufgehoben wurde, sollte die während ihrer Geltung gewährte Versicherung anhand der aufhebenden Verordnung überprüft werden, um etwaige Übergangsbestimmungen oder alternative Versicherungslösungen zu verstehen.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.