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Maschinenschlosser-Lehre: Zusatzprüfungsregelungen hinzugefügt

Zusatzprüfungen im Lehrberuf Maschinenschlosser stehen nun Absolventinnen und Absolventen verwandter Lehrberufe offen. Je nach bisherigem Lehrberuf unterscheiden sich die Prüfungsgegenstände: Fachgespräch allein, Prüfarbeit allein, oder beide Gegenstände zusammen.

Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 266/1974

Was sich geändert hat

Es wurde ein neuer Abschnitt zu Zusatzprüfungen eingefügt. Nach bestandener Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Betriebsschlosser, Schlosser oder Werkzeugmaschineur kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Maschinenschlosser abgelegt werden, die ein Fachgespräch umfaßt. Je nach vorherigem Lehrberuf sind unterschiedliche Kombinationen von Prüfungsgegenständen vorgesehen.

Wer ist betroffen

Lehrlinge und Fachkräfte, die ihre Lehrabschlußprüfung in einem verwandten mechanischen Lehrberuf (Betriebsschlosser, Schlosser, Werkzeugmaschineur, Dreher, Mechaniker, Werkzeugmacher, Landmaschinenmechaniker, Schmied, Textilmechaniker oder Universalschweißer) bereits erfolgreich bestanden haben und sich zusätzlich als Maschinenschlosser qualifizieren möchten.

Worauf zu achten ist

Die Zusatzprüfung unterliegt denselben allgemeinen Bestimmungen und Verfahrensregeln wie die Hauptprüfung, angepaßt an den jeweiligen Zusatzprüfungspfad. Kandidatinnen und Kandidaten sollten überprüfen, in welche Kategorie ihr bisheriger Lehrberuf fällt, um festzustellen, welche Gegenstände (Prüfarbeit und/oder Fachgespräch) ihre Zusatzprüfung umfaßt.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.