Maschinenschlosser-Lehre: Zusatzprüfungsregelungen hinzugefügt
Zusatzprüfungen im Lehrberuf Maschinenschlosser stehen nun Absolventinnen und Absolventen verwandter Lehrberufe offen. Je nach bisherigem Lehrberuf unterscheiden sich die Prüfungsgegenstände: Fachgespräch allein, Prüfarbeit allein, oder beide Gegenstände zusammen.
Was sich geändert hat
Es wurde ein neuer Abschnitt zu Zusatzprüfungen eingefügt. Nach bestandener Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Betriebsschlosser, Schlosser oder Werkzeugmaschineur kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Maschinenschlosser abgelegt werden, die ein Fachgespräch umfaßt. Je nach vorherigem Lehrberuf sind unterschiedliche Kombinationen von Prüfungsgegenständen vorgesehen.
Wer ist betroffen
Lehrlinge und Fachkräfte, die ihre Lehrabschlußprüfung in einem verwandten mechanischen Lehrberuf (Betriebsschlosser, Schlosser, Werkzeugmaschineur, Dreher, Mechaniker, Werkzeugmacher, Landmaschinenmechaniker, Schmied, Textilmechaniker oder Universalschweißer) bereits erfolgreich bestanden haben und sich zusätzlich als Maschinenschlosser qualifizieren möchten.
Worauf zu achten ist
Die Zusatzprüfung unterliegt denselben allgemeinen Bestimmungen und Verfahrensregeln wie die Hauptprüfung, angepaßt an den jeweiligen Zusatzprüfungspfad. Kandidatinnen und Kandidaten sollten überprüfen, in welche Kategorie ihr bisheriger Lehrberuf fällt, um festzustellen, welche Gegenstände (Prüfarbeit und/oder Fachgespräch) ihre Zusatzprüfung umfaßt.