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Studienbeihilfe-Beträge und Zuverdienstgrenze für 2026/27 festgesetzt

Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung hat die neuen Beträge für Studienbeihilfe, Studienbeihilfe nach Selbsterhalt und das Studienabschluss-Stipendium für das Studienjahr 2026/27 sowie die Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2026 festgesetzt. Die Änderungen treten am 1. September 2026 in Kraft, die Zuverdienstgrenze am 1. Jänner 2027.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 221/2026

Was sich geändert hat

Neue Geldbeträge für Studienbeihilfe, Studienbeihilfe nach Selbsterhalt und das Studienabschluss-Stipendium sind für das Studienjahr 2026/27 festgesetzt worden. Auch die Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2026 wurde angepasst. Dies ist eine jährliche Valorisierung zur Berücksichtigung der Inflation.

Wer ist betroffen

Studierende, die Studienbeihilfe erhalten oder erhalten können, sind betroffen – insbesondere solche mit Selbsterhalt und solche, die ihr Studium abschließen. Die neue Zuverdienstgrenze gilt für alle Studierenden im Kalenderjahr 2026.

Wann es in Kraft tritt

Die neuen Studienbeihilfe-Beträge treten am 1. September 2026 in Kraft. Die aktualisierte Zuverdienstgrenze tritt am 1. Jänner 2027 in Kraft. Diese Verordnung gilt nur für das Studienjahr 2026/27 und läuft am 31. August 2027 aus.

Worauf zu achten ist

Informieren Sie sich bei Ihrer Hochschule oder der zuständigen Stelle über Ihre Studienbeihilfe-Berechtigung und -Höhe für das Studienjahr 2026/27. Falls Sie neben dem Studium verdienen, beachten Sie die neue Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2026, um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.