Lehrlingseinkommen für Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen festgesetzt
Das Bundeseinigungsamt hat für Bürokaufmann/Bürokauffrau-Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen verbindliche Lehrlingseinkommen festgesetzt, gültig ab 1. Juni 2026. Dies gilt, wo kein Kollektivvertrag für die Branche besteht.
Was sich geändert hat
Das Bundeseinigungsamt legte verbindliche monatliche Lehrlingsentschädigungen fest: 758,50 € (1. Lehrjahr), 1.083,50 € (2. Lehrjahr) und 1.516,90 € (3. Lehrjahr). Alle Lehrlinge erhalten jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration je in Höhe eines Monatseinkommens. Für Lehrlinge über 18 Jahren wird eine bestimmte Gehaltstafel bei der Überstundenberechnung herangezogen.
Wer ist betroffen
Kraftfahrzeugverleihunternehmungen (die Bürokaufleute ausbilden) und deren Lehrlinge in Österreich müssen sich danach richten. Dies gilt für Betriebe im Kraftfahrzeugverleih-Sektor, wo kein Kollektivvertrag die Entlohnung regelt.
Worauf zu achten ist
Die Löhne gelten ab 1. Juni 2026. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration werden als Pauschalbeträge im Juni und Dezember bezahlt, für während des Jahres eintretende/austretende Lehrlinge gekürzt. Bei Überstundenberechnung ist Beschäftigungsgruppe 2a der Gehaltstafel vom 4. Dezember 2025 heranzuziehen.