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Neuer Heimarbeitstarif für Kunststoffwarenherstellung: €12,18 pro Stunde plus 10% Zuschlag

Das österreichische Bundeseinigungsamt hat einen verbindlichen Lohntarif für Heimarbeiter in der Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffwaren festgesetzt. Der Tarif legt einen Mindestlohn von €12,18 pro Stunde fest, gilt österreichweit und ist seit 1. Juni 2026 gültig.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 253/2026

Was sich geändert hat

Ein neuer verbindlicher Heimarbeitstarif regelt nunmehr die Entlohnung von Heimarbeitern in der Kunststoffwarenherstellung und -bearbeitung. Auftraggeber müssen Stückentgelte auf Grundlage eines Mindestlohns von €12,18 pro Stunde berechnen und zusätzlich einen 10%-igen Heimarbeitszuschlag gewähren. Bisher fehlte diesen Arbeitern eine gesetzliche Mindestentlohnung.

Wer ist betroffen

Alle Auftraggeber, die Heimarbeiter für Kunststoffwarenherstellung oder -bearbeitung in Österreich beschäftigen, müssen den Tarif einhalten. Heimarbeiter selbst gewinnen einen gesetzlich verankerten Mindestlohn und einen Zuschlag für die Besonderheiten der Heimarbeit.

Entgelte und Zuschläge

Die Stückentgelte werden auf Basis von €12,18 pro Stunde berechnet. Ein zusätzlicher, separat auszuweisender Heimarbeitszuschlag von 10% ist zu zahlen. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration betragen je vier Wochenlöhne bzw. 8% jährlich. Alle Leistungen müssen einzeln dokumentiert werden.

Geltungsbereich und Ausnahmen

Der Tarif gilt nur für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffwaren, soweit diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsgesamtverträge oder Tarife geregelt sind. Er erfasst das gesamte österreichische Bundesgebiet und bindet alle Auftraggeber dieses Wirtschaftszweigs unabhängig von ihrer Größe.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.