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Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion 2026–2031 erlassen

Der Präsident des Nationalrates hat eine Verordnung erlassen, die einen Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion für den Zeitraum 2026–2031 festlegt. Der Plan enthält Maßnahmen zur Förderung der Gleichbehandlung und Karriereentwicklung von Frauen im parlamentarischen Dienst.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 212/2026

Was sich geändert hat

Eine neue Verordnung wurde veröffentlicht, die einen verbindlichen Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion für den Zeitraum 2026–2031 festlegt. Der Plan umfasst Maßnahmen zu Ausbildung, Laufbahnplanung, Organisationsentwicklung und Gleichbehandlungspolitik innerhalb der parlamentarischen Dienststelle.

Wer ist betroffen

Bedienstete der Parlamentsdirektion und des Nationalrates sind unmittelbar betroffen. Der Plan gilt für Personalentscheidungen, Ausbildungsveranstaltungen und Karriereförderung im parlamentarischen Dienst.

Worauf zu achten ist

Bedienstete sollten sich mit den im Plan vorgesehenen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten vertraut machen. Führungskräfte und Personalverantwortliche sollten sicherstellen, dass Einstellungs-, Beförderungs- und Ausbildungsentscheidungen den im Förderungsplan festgelegten Grundsätzen und Maßnahmen entsprechen.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.