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Österreichisches Arbeitszeitgesetz mit neuen Lenkervorgaben erweitert

Österreich hat einen neuen Abschnitt mit Definitionen für Kraftfahrzeuglenkerin-Regelungen hinzugefügt, einschließlich VO-Fahrzeug, analoger und digitaler Fahrtenschreiber sowie regionaler Linienverkehr. Die Änderung erfolgt am 5. August 2026 und verweist auf EU-Verordnungen zu Arbeitsbedingungen im Straßenverkehr.

Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 461/1969

Was sich geändert hat

Das Gesetz umfasst nun Abschnitt 4 mit detaillierten Definitionen für Lenkervorgaben. Neue Begriffe: Ein VO-Fahrzeug ist ein Lkw über 3,5 Tonnen oder 2,5–3,5 Tonnen bei grenzüberschreitenden oder Kabotagebeförderungen sowie ein Omnibus für mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer). Analoger Fahrtenschreiber und digitaler Fahrtenschreiber sind Aufzeichnungsgeräte. Regionaler Kraftfahrlinienverkehr bedeutet Busrouten bis 50 km. Der Abschnitt bezieht sich auf EU-Verordnungen 561/2006 und 165/2014 zu Arbeitszeiten und Fahrtenschreibern im Straßenverkehr.

Wer ist betroffen

Berufsfahrer von Lastkraftwagen und Omnibussen in Österreich sind unmittelbar betroffen, ebenso wie Transportunternehmen und Omnibusunternehmen. Die Regelungen gelten bei Betrieb auf öffentlichen Straßen und integrieren europäische Standards für Arbeitszeiten und Fahrzeugüberwachung.

Worauf zu achten ist

Fahrer und Transportunternehmen sollten beachten, dass VO-Fahrzeuge nicht nur große Lkw, sondern auch kleinere (2,5–3,5 Tonnen) bei grenzüberschreitenden oder Kabotagefahrten einschließen. Manche Fahrzeuge können nach EU-Verordnungen ausgenommen sein. Digitale und analoge Fahrtenschreiber haben spezifische technische Definitionen gemäß EU-Recht; stellen Sie sicher, dass das Aufzeichnungsgerät Ihres Fahrzeugs konform ist.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.