Neue Abwasseremissionsgrenzwerte für Fleisch-, Fisch- und Tierölverarbeitung
Österreich hat eine neue Verordnung erlassen, die Höchstgrenzen für Abwasserverschmutzung aus Schlachtbetrieben, Fleischverarbeitern, Fisch- und Schalentierproduzenten und Tierölherstellern festlegt. Die Regeln gelten sofort für alle Betriebe dieser Branchen.
Was sich geändert hat
Eine neue Bundesverordnung legt spezifische Abwasseremissionsgrenzwerte (Abwasseremissionsverordnung) für die Fleisch-, Fisch- und Tierölverarbeitungsindustrie fest. Die Verordnung setzt Konzentrationsgrenzen und technische Anforderungen zur Kontrolle der Verschmutzung aus Schlachtanlagen, Fleisch- und Fischverarbeitungsbetrieben und Speiseölerzeugung aus tierischen Rohstoffen.
Wer ist betroffen
Schlachtbetriebe, Fleischverarbeitungsbetriebe, Fisch- und Schalentierproduzenten und Hersteller von Tierölen und -fetten – einschließlich Speiseöl- und Speisefetthersteller aus tierischen Rohstoffen – müssen die neuen Grenzwerte einhalten.
Worauf zu achten ist
Betroffene Betriebe müssen ihre Abwasserbehandlungsprozesse überprüfen und sicherstellen, dass sie die festgelegten Emissionskonzentrationswerte einhalten. Anlagen müssen möglicherweise Abwasserreinigungsgeräte (wie Siebsysteme, Rückhältetechniken oder Entfernungstechnologien) nachrüsten oder installieren. Konsultieren Sie Ihren Branchenverband oder die Umweltbehörde für detaillierte technische Anforderungen.