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Neue Abwasseremissionsgrenzwerte für Fleisch-, Fisch- und Tierölverarbeitung

Österreich hat eine neue Verordnung erlassen, die Höchstgrenzen für Abwasserverschmutzung aus Schlachtbetrieben, Fleischverarbeitern, Fisch- und Schalentierproduzenten und Tierölherstellern festlegt. Die Regeln gelten sofort für alle Betriebe dieser Branchen.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 186/2026

Was sich geändert hat

Eine neue Bundesverordnung legt spezifische Abwasseremissionsgrenzwerte (Abwasseremissionsverordnung) für die Fleisch-, Fisch- und Tierölverarbeitungsindustrie fest. Die Verordnung setzt Konzentrationsgrenzen und technische Anforderungen zur Kontrolle der Verschmutzung aus Schlachtanlagen, Fleisch- und Fischverarbeitungsbetrieben und Speiseölerzeugung aus tierischen Rohstoffen.

Wer ist betroffen

Schlachtbetriebe, Fleischverarbeitungsbetriebe, Fisch- und Schalentierproduzenten und Hersteller von Tierölen und -fetten – einschließlich Speiseöl- und Speisefetthersteller aus tierischen Rohstoffen – müssen die neuen Grenzwerte einhalten.

Worauf zu achten ist

Betroffene Betriebe müssen ihre Abwasserbehandlungsprozesse überprüfen und sicherstellen, dass sie die festgelegten Emissionskonzentrationswerte einhalten. Anlagen müssen möglicherweise Abwasserreinigungsgeräte (wie Siebsysteme, Rückhältetechniken oder Entfernungstechnologien) nachrüsten oder installieren. Konsultieren Sie Ihren Branchenverband oder die Umweltbehörde für detaillierte technische Anforderungen.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.