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GSNE-VO 2013: Explizite Außerkrafttretungstermine für 2026er Tarifregelungen – drei bis 1.1.2027, eine bereits 6.6.2026

Vier Regelungsteile der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013), die seit dem Gastag 1.1.2026, 6 Uhr, in Kraft sind, wurden durch BGBl. II Nr. 131/2026 mit ausdrücklichen Außerkrafttretungsterminen versehen. Drei Regelungsteile enden am 1.1.2027, 6 Uhr; ein Regelungsteil zu den Entgelten für sonstige Leistungen trat bereits am 6.6.2026, 6 Uhr, außer Kraft.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 309/2012

Was sich geändert hat

Bisher enthielten vier Tarifregelungsteile der GSNE-VO 2013 nur einen Inkrafttretenszeitpunkt (1.1.2026, 6 Uhr). Die Novelle BGBl. II Nr. 131/2026 ergänzt jeweils einen Außerkrafttretenszeitpunkt: Drei Regelungsteile enden am 1.1.2027, 6 Uhr; der Regelungsteil zur Bestimmung von Entgelten für sonstige Leistungen endete bereits am 6.6.2026, 6 Uhr. Als Rechtsgrundlage wird zusätzlich § 21 Abs. 31 GStat-VO 2017 angeführt.

Wer ist betroffen

Unmittelbar betroffen sind Fernleitungsnetzbetreiber, Verteilernetzbetreiber und Speicherunternehmen in Österreich sowie Endverbraucher und sonstige Netznutzer, die Systemnutzungsentgelte nach dieser Verordnung entrichten.

Worauf zu achten ist

Die Regelung zu Entgelten für sonstige Leistungen ist seit 6.6.2026 nicht mehr in Kraft; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Regelungen. Die übrigen drei Regelungsteile laufen am 1.1.2027 aus. Betroffene Unternehmen sollten Folgeänderungen der GSNE-VO 2013 im Auge behalten, um Lücken in der Tarifanwendung zu vermeiden.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.