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Lehrlingseinkommen für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker: €817,70–€1.646,60 monatlich (ab Okt. 2026)

Das Bundeseinigungsamt hat verbindliche Lehrlingslöhne für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker in Österreich festgesetzt, gültig ab 1. Oktober 2026, falls kein Kollektivvertrag besteht. Arbeitgeber müssen diese Mindestvergütungen je nach Ausbildungsjahr zahlen.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 298/2026 ↗

Was sich geändert hat

Das Bundeseinigungsamt hat neue Lehrlingslohntarife für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker amtlich festgesetzt. Diese gelten überall dort, wo für diesen Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag wirksam ist. Die Spanne reicht von €817,70 im ersten bis €1.646,60 im vierten Lehrjahr.

Wer ist betroffen

Lehrberechtigung, die Lehrlingen in diesem Beruf ausbilden, und die Lehrlinge selbst in Österreich. Dies gilt, soweit kein Branchenkollektivvertrag besteht. Jeder Arbeitgeber, der Lehrlinge in diesem Beruf beschäftigt, muss diese Mindestvergütung einhalten.

Lehrlingseinkommen nach Lehrjahr

1. Lehrjahr: €817,70 monatlich; 2. Lehrjahr: €1.045,10 monatlich; 3. Lehrjahr: €1.270,90 monatlich; 4. Lehrjahr: €1.646,60 monatlich. Jeder Lehrling erhält zusätzlich einmal im Lehrjahr einen Urlaubszuschuss und einmal jährlich eine Weihnachtsremuneration in der Höhe eines monatlichen Einkommens, jeweils anteilig bei Eintritt oder Austritt während des Zeit­raums.

Überstunden und Inkrafttreten

Für Lehrlinge über 18 Jahren ohne einschlägigen Facharbeiterlohn im Betrieb wird Überstundenentlohnung mit einem Grundstundensatz von €14,13 berechnet. Die gesamte Verordnung tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.