Lehrlingseinkommen für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker: €817,70–€1.646,60 monatlich (ab Okt. 2026)
Das Bundeseinigungsamt hat verbindliche Lehrlingslöhne für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker in Österreich festgesetzt, gültig ab 1. Oktober 2026, falls kein Kollektivvertrag besteht. Arbeitgeber müssen diese Mindestvergütungen je nach Ausbildungsjahr zahlen.
Was sich geändert hat
Das Bundeseinigungsamt hat neue Lehrlingslohntarife für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker amtlich festgesetzt. Diese gelten überall dort, wo für diesen Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag wirksam ist. Die Spanne reicht von €817,70 im ersten bis €1.646,60 im vierten Lehrjahr.
Wer ist betroffen
Lehrberechtigung, die Lehrlingen in diesem Beruf ausbilden, und die Lehrlinge selbst in Österreich. Dies gilt, soweit kein Branchenkollektivvertrag besteht. Jeder Arbeitgeber, der Lehrlinge in diesem Beruf beschäftigt, muss diese Mindestvergütung einhalten.
Lehrlingseinkommen nach Lehrjahr
1. Lehrjahr: €817,70 monatlich; 2. Lehrjahr: €1.045,10 monatlich; 3. Lehrjahr: €1.270,90 monatlich; 4. Lehrjahr: €1.646,60 monatlich. Jeder Lehrling erhält zusätzlich einmal im Lehrjahr einen Urlaubszuschuss und einmal jährlich eine Weihnachtsremuneration in der Höhe eines monatlichen Einkommens, jeweils anteilig bei Eintritt oder Austritt während des Zeitraums.
Überstunden und Inkrafttreten
Für Lehrlinge über 18 Jahren ohne einschlägigen Facharbeiterlohn im Betrieb wird Überstundenentlohnung mit einem Grundstundensatz von €14,13 berechnet. Die gesamte Verordnung tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft.