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Neuer Heimarbeitstarif für Spielwarenerzeugung: €11,78/Stunde plus 10% Zuschlag

Das Bundeseinigungsamt hat einen verbindlichen Lohntarif für alle in Heimarbeit beschäftigten Spielwarenherstellerinnen und Spielwarenbearbeiter in Österreich festgesetzt. Der Tarif gilt ab 1. Juni 2026 und schreibt mindestens €11,78 pro Stunde (als Stückentgelt berechnet) plus einen obligatorischen 10%-Heimarbeitszuschlag vor.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 252/2026

Was sich geändert hat

Ein neuer Heimarbeitstarif wurde gemäß Heimarbeitsgesetz 1960 erlassen. Der Tarif legt für alle Spielwarenhersteller und -bearbeiter in Heimarbeit ein Mindeststückentgelt von €11,78 pro Stunde fest, zuzüglich eines zusätzlichen 10%-Zuschlags, der auf Abrechnungen separat auszuweisen ist.

Wer ist betroffen

Alle Auftraggeber und Unternehmen, die Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter in der Spielwarenerzeugung oder -bearbeitung in Österreich beschäftigen, müssen sich an diesen Tarif halten. Heimarbeiter in diesen Tätigkeiten erhalten nun diese Mindestentgelte, sofern sie nicht bereits durch einen separaten Heimarbeitsgesamtvertrag erfasst sind.

Wann tritt es in Kraft

Der Tarif gilt ab 1. Juni 2026. Auftraggeber müssen diese Sätze für alle betroffenen Heimarbeiter ab diesem Datum anwenden.

Worauf zu achten ist

Der 10%-Zuschlag muss auf Basis der Stückentgelte berechnet und auf Abrechnungen separat ausgewiesen werden. Spielwarenerzeugung oder -bearbeitung, die bereits durch einen anderen Heimarbeitsgesamtvertrag erfasst ist, bleibt unberührt. Auftraggeber sollten überprüfen, dass ihre Stückentgeltkalkulation tatsächlich mindestens €11,78 pro Stunde ergibt.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.