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Anpassung der Bezüge und Zulagen für Beamte der Österreichischen Post Aktiengesellschaft ab 15. September 2026

Diese Verordnung regelt die Anpassung der Gehälter und Zulagen für Beamte der Österreichischen Post AG, der OBS (ehemals GIS) und ihrer Tochterunternehmen. Die Änderungen treten am 15. September 2026 für Post- und Fernmeldepersonal sowie am 1. Oktober 2026 für Nebengebühren in Kraft.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 174/2026

Was sich geändert hat

Die Gehalts- und Dienstzulagenansätze für Beamte des Post- und Fernmeldewesens werden ab 15. September 2026 angepasst (Anlage 1). Alle Nebengebühren und Zulagen, die vom Referenzbetrag „Nebengebühren-V/2

Wer ist betroffen

Beamte der Österreichischen Post AG, der OBS (ORF-Beitrags Service GmbH) und ihrer Tochterunternehmen gemäß § 17 Abs. 1a des Poststrukturgesetzes. Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung sind nicht betroffen, da sie zum gleichen Zeitpunkt und im gleichen Ausmaß wie im öffentlichen Dienst erhöht werden.

Worauf zu achten ist

Die Verordnung BGBl. II Nr. 114/2025 wird aufgehoben. Betroffene Beamte sollten die geltenden Sätze in den Anlagen 1 und 2 überprüfen. Es gelten unterschiedliche Stichtage: 15. September 2026 für Gehälter und Zulagen, 1. Oktober 2026 für Nebengebührenerhöhungen.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.