Zusatzprüfungsbestimmungen für Fleischer-Lehrberuf hinzugefügt
Die Verordnung ermöglicht es Personen, die eine Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Koch erfolgreich abgelegt haben, eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Fleischer abzulegen. Auch Pferdefleischer können bis 31. Dezember 1978 eine solche Zusatzprüfung ablegen.
Was sich geändert hat
Ein neuer Abschnitt zu Zusatzprüfungen wurde eingefügt. Köche, die ihre Lehrabschlußprüfung erfolgreich bestanden haben, können nun eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Fleischer mit den Gegenständen „Prüfarbeit
und „Fachgespräch
ablegen. Pferdefleischer haben bis 31. Dezember 1978 Zeit, eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Fleischer zu absolvieren, die nur den Gegenstand „Fachgespräch
umfaßt. Daneben wurden Formatierungskorrektionen im Abschnitt über Prüfungsgegenstände vorgenommen.
Wer ist betroffen
Lehrlingees oder gerade qualifizierte Fachkräfte in den Berufen Koch und Pferdefleischer sind betroffen. Sie können nun durch eine Zusatzprüfung in den Lehrberuf Fleischer wechseln, ohne eine vollständige neue Lehre zu absolvieren.
Worauf zu achten ist
Köche müssen zunächst ihre Lehrabschlußprüfung erfolgreich bestehen, bevor sie die Fleischer-Zusatzprüfung ablegen können. Pferdefleischer unterliegen einer strikten Frist bis 31. Dezember 1978. Die Zusatzprüfungsbestimmungen folgen weitgehend den bereits in der Verordnung festgelegten Standardverfahren.