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Neue Liegenschaftsübertragungen an die BVWG GmbH mit Vertragsfristen bis 2027

Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 (BGBl. I Nr. 62/2026) überträgt der Landwirtschaftlichen Bundesversuchswirtschaften GmbH zwei weitere Liegenschaftsgruppen – in Kematen und bei der HBLFA Raumberg-Gumpenstein –, die mit 1. Jänner 2027 bzw. 1. Juli 2027 ins Eigentum der Gesellschaft übergehen, sofern die vorgesehenen Verträge rechtzeitig abgeschlossen werden.

Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 794/1996

Was sich geändert hat

Der neue § 1a Abs. 3–5 regelt die Übertragung der EZ 90059 (KG 81115 Kematen) sowie der im neuen Anhang III aufgeführten Liegenschaften der HBLFA Raumberg-Gumpenstein. Die Kematen-Liegenschaften sind schrittweise durch öffentliche Feilbietung zu verwerten; die Erlöse sind – abzüglich einer prozentuellen Erfolgsbeteiligung und nachweislicher Kosten – an den Bund auszuschütten. Für die Raumberg-Gumpenstein-Liegenschaften ist ein Entgelt nach Sachverständigengutachten zu leisten.

Wer ist betroffen

Unmittelbar betroffen sind die Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften GmbH, das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft. Gebietskörperschaften können Kematen-Flächen für gesetzliche Aufgaben ohne öffentliche Feilbietung erwerben.

Worauf zu achten ist

Alle Verträge für die Kematen-Übertragung müssen bis 1. Jänner 2027, jene für Raumberg-Gumpenstein bis 1. Juli 2027 abgeschlossen sein – sonst treten die Eigentumsübergänge nicht in Kraft. Der Aufsichtsrat wird ab 1. Jänner 2027 nach dem geänderten § 1 Abs. 11 neu besetzt; Bestellungen können bereits ab Kundmachung erfolgen. Zusätzlich darf die Gesellschaft nun das Bundeswappen führen.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.