Neue Liegenschaftsübertragungen an die BVWG GmbH mit Vertragsfristen bis 2027
Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 (BGBl. I Nr. 62/2026) überträgt der Landwirtschaftlichen Bundesversuchswirtschaften GmbH zwei weitere Liegenschaftsgruppen – in Kematen und bei der HBLFA Raumberg-Gumpenstein –, die mit 1. Jänner 2027 bzw. 1. Juli 2027 ins Eigentum der Gesellschaft übergehen, sofern die vorgesehenen Verträge rechtzeitig abgeschlossen werden.
Was sich geändert hat
Der neue § 1a Abs. 3–5 regelt die Übertragung der EZ 90059 (KG 81115 Kematen) sowie der im neuen Anhang III aufgeführten Liegenschaften der HBLFA Raumberg-Gumpenstein. Die Kematen-Liegenschaften sind schrittweise durch öffentliche Feilbietung zu verwerten; die Erlöse sind – abzüglich einer prozentuellen Erfolgsbeteiligung und nachweislicher Kosten – an den Bund auszuschütten. Für die Raumberg-Gumpenstein-Liegenschaften ist ein Entgelt nach Sachverständigengutachten zu leisten.
Wer ist betroffen
Unmittelbar betroffen sind die Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften GmbH, das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft. Gebietskörperschaften können Kematen-Flächen für gesetzliche Aufgaben ohne öffentliche Feilbietung erwerben.
Worauf zu achten ist
Alle Verträge für die Kematen-Übertragung müssen bis 1. Jänner 2027, jene für Raumberg-Gumpenstein bis 1. Juli 2027 abgeschlossen sein – sonst treten die Eigentumsübergänge nicht in Kraft. Der Aufsichtsrat wird ab 1. Jänner 2027 nach dem geänderten § 1 Abs. 11 neu besetzt; Bestellungen können bereits ab Kundmachung erfolgen. Zusätzlich darf die Gesellschaft nun das Bundeswappen führen.