Neuer Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus in Kraft
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) hat mit BGBl. II Nr. 263/2026 einen neuen Frauenförderungsplan erlassen, der ab 3. September 2026 gilt und den Plan des Vorgängerministeriums (BGBl. II Nr. 226/2023) ablöst. Die Verordnung begründet verbindliche Pflichten für Führungskräfte und Personalabteilung sowie konkrete Rechte für alle Bediensteten.
Was sich geändert hat
Der neue Frauenförderungsplan tritt an die Stelle des bisherigen Plans des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BGBl. II Nr. 226/2023) und passt Bezeichnungen sowie Maßnahmen an das umbenannte BMWET an. Ziel ist es, den Frauenanteil in allen Verwendungs-, Entlohnungs-, Bewertungs- und Funktionsgruppen sowie in Führungsfunktionen und Gremien auf 50 % zu erhöhen.
Wer ist betroffen
Erfasst sind alle Bediensteten des BMWET sowie der nachgeordneten und zugeordneten Dienststellen, die keinen eigenen Frauenförderungsplan haben. Führungskräfte tragen besondere Verantwortung; Verstöße gegen die Verordnung sind nach den dienstrechtlichen Bestimmungen zu ahnden.
Wesentliche Rechte und Pflichten
Bedienstete mit Kindern unter 10 Jahren erhalten im Rahmen der Budgetmittel einen Kinderbetreuungszuschuss. Führungskräfte müssen Frauen in ihrer Laufbahn aktiv fördern und die/den Vorsitzende/n der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen über Auswahlverfahren informieren. Vor dem Wiedereinstieg nach Karenz ist spätestens vier Wochen vorher ein Gespräch zu führen.
Worauf zu achten ist
Die Personalabteilung hat jährlich bis 31. März an die/den Vorsitzende/n der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen über die Aktivitäten des Vorjahres zu berichten. Bis zum selben Termin sind auch die Fortbildungsteilnahmen getrennt nach Geschlecht und Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe für jede einzelne Veranstaltung zu melden.