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Neuer Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus in Kraft

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) hat mit BGBl. II Nr. 263/2026 einen neuen Frauenförderungsplan erlassen, der ab 3. September 2026 gilt und den Plan des Vorgängerministeriums (BGBl. II Nr. 226/2023) ablöst. Die Verordnung begründet verbindliche Pflichten für Führungskräfte und Personalabteilung sowie konkrete Rechte für alle Bediensteten.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 263/2026

Was sich geändert hat

Der neue Frauenförderungsplan tritt an die Stelle des bisherigen Plans des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BGBl. II Nr. 226/2023) und passt Bezeichnungen sowie Maßnahmen an das umbenannte BMWET an. Ziel ist es, den Frauenanteil in allen Verwendungs-, Entlohnungs-, Bewertungs- und Funktionsgruppen sowie in Führungsfunktionen und Gremien auf 50 % zu erhöhen.

Wer ist betroffen

Erfasst sind alle Bediensteten des BMWET sowie der nachgeordneten und zugeordneten Dienststellen, die keinen eigenen Frauenförderungsplan haben. Führungskräfte tragen besondere Verantwortung; Verstöße gegen die Verordnung sind nach den dienstrechtlichen Bestimmungen zu ahnden.

Wesentliche Rechte und Pflichten

Bedienstete mit Kindern unter 10 Jahren erhalten im Rahmen der Budgetmittel einen Kinderbetreuungszuschuss. Führungskräfte müssen Frauen in ihrer Laufbahn aktiv fördern und die/den Vorsitzende/n der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen über Auswahlverfahren informieren. Vor dem Wiedereinstieg nach Karenz ist spätestens vier Wochen vorher ein Gespräch zu führen.

Worauf zu achten ist

Die Personalabteilung hat jährlich bis 31. März an die/den Vorsitzende/n der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen über die Aktivitäten des Vorjahres zu berichten. Bis zum selben Termin sind auch die Fortbildungsteilnahmen getrennt nach Geschlecht und Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe für jede einzelne Veranstaltung zu melden.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.