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Wiederholungsprüfung und Zusatzprüfung im Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent neu geregelt

Die Prüfungsordnung für den Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent wurde in zwei wesentlichen Punkten geändert: Der Umfang der Wiederholungsprüfung bei zwei nicht bestandenen praktischen Gegenständen wurde neu gefasst, und die Zusatzprüfung für Absolventen verwandter Lehrberufe wurde inhaltlich konkretisiert.

Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 28/1976

Was sich geändert hat

§ 4 Abs. 4 und 5 regeln nun getrennt: Wer nur einen praktischen Gegenstand mit „nichtgenügend

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.