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Wiederholungsprüfung und Zusatzprüfung im Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent neu geregelt
Die Prüfungsordnung für den Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent wurde in zwei wesentlichen Punkten geändert: Der Umfang der Wiederholungsprüfung bei zwei nicht bestandenen praktischen Gegenständen wurde neu gefasst, und die Zusatzprüfung für Absolventen verwandter Lehrberufe wurde inhaltlich konkretisiert.
Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 28/1976 ↗Was sich geändert hat
§ 4 Abs. 4 und 5 regeln nun getrennt: Wer nur einen praktischen Gegenstand mit „nichtgenügend
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