Albanien tritt UN-Fischereiübereinkommen bei; fehlende Textpassagen in der österreichischen Kundmachung ergänzt
Die österreichische Kundmachung des Übereinkommens zur Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände (BGBl. III Nr. 21/2005) wurde aktualisiert: Albanien ist dem Übereinkommen beigetreten (BGBl. III Nr. 92/2026), und mehrere bisher fehlende Textpassagen in den EG-Kompetenz- und Auslegungserklärungen wurden ergänzt. Die Aktualisierung gilt ab 9. Juli 2026.
Was sich geändert hat
Albanien wurde in die Vertragsparteienliste aufgenommen. Zudem wurden zuvor fehlende Satzteile in der Kompetenzerklärung der EG und in den Auslegungserklärungen wiederhergestellt – etwa Passagen zur Streitbeilegung bei der Festhaltung von Schiffen und zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim Gewalteinsatz.
Wer ist betroffen
Es handelt sich um ein hochspezialisiertes internationales Fischereiübereinkommen. Die Aktualisierung ist vor allem für Behörden, Fischereibehörden und Juristen im See- oder Völkerrecht von Bedeutung. Für österreichische Bürgerinnen und Bürger ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen.
Worauf zu achten ist
Die Abschnittsüberschriften 'Sonstige Textteile' wurden als redaktionelle Bereinigung entfernt. Das Übereinkommen ist in Österreich weiterhin als 'aufgehoben' (Aufhebungsdatum: 25. Jänner 2012) gekennzeichnet und dient nur noch als Referenztext.