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InfoBund·UmweltStaatsvertrag

Albanien tritt UN-Fischereiübereinkommen bei; fehlende Textpassagen in der österreichischen Kundmachung ergänzt

Die österreichische Kundmachung des Übereinkommens zur Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände (BGBl. III Nr. 21/2005) wurde aktualisiert: Albanien ist dem Übereinkommen beigetreten (BGBl. III Nr. 92/2026), und mehrere bisher fehlende Textpassagen in den EG-Kompetenz- und Auslegungserklärungen wurden ergänzt. Die Aktualisierung gilt ab 9. Juli 2026.

Offizielle Fundstelle
BGBl. III Nr. 21/2005

Was sich geändert hat

Albanien wurde in die Vertragsparteienliste aufgenommen. Zudem wurden zuvor fehlende Satzteile in der Kompetenzerklärung der EG und in den Auslegungserklärungen wiederhergestellt – etwa Passagen zur Streitbeilegung bei der Festhaltung von Schiffen und zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim Gewalteinsatz.

Wer ist betroffen

Es handelt sich um ein hochspezialisiertes internationales Fischereiübereinkommen. Die Aktualisierung ist vor allem für Behörden, Fischereibehörden und Juristen im See- oder Völkerrecht von Bedeutung. Für österreichische Bürgerinnen und Bürger ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen.

Worauf zu achten ist

Die Abschnittsüberschriften 'Sonstige Textteile' wurden als redaktionelle Bereinigung entfernt. Das Übereinkommen ist in Österreich weiterhin als 'aufgehoben' (Aufhebungsdatum: 25. Jänner 2012) gekennzeichnet und dient nur noch als Referenztext.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.