Legal Changes🇦🇹
← Zurück zur Übersicht
ImportantBund·WirtschaftUmweltFinanzen

KSchG-Novelle 2026: Reparaturrecht und neue Regeln für Fernabsatzverträge ab Herbst 2026

Zwei Novellen 2026 ergänzen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) um ein Recht auf Reparatur von Waren sowie aktualisierte Regeln für im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und für Angaben zu Umwelteigenschaften von Produkten. Die meisten Änderungen gelten für Verträge ab 27. September bzw. 1. Oktober 2026.

Offizielle Fundstelle
BGBl. I Nr. 140/1979

Was sich geändert hat

Zwei Bundesgesetze setzen drei EU-Richtlinien in das österreichische KSchG um. Das Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz (WaRUG, BGBl. I Nr. 60/2026, zur Richtlinie (EU) 2024/1799) fügt die neuen §§ 5d und 9b–9d ein: Händler müssen Verbraucher über die Reparierbarkeit von Waren informieren, und Verbraucher erhalten neue Reparaturrechte – in Kraft ab 1. Oktober 2026. Das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerbRÄG 2026, BGBl. I Nr. 59/2026, zu den Richtlinien 2023/2673 und 2024/825) aktualisiert die Informationspflichten im Fernabsatz einschließlich Angaben zu Umwelteigenschaften von Produkten (§ 5a, ab 27. September 2026) sowie die Rechtswahlregeln für Finanzdienstleistungsverträge im Fernabsatz (§ 13a, ab 1. Oktober 2026).

Wer ist betroffen

Verbraucher, die Waren oder Finanzprodukte online oder im Fernabsatz kaufen, sind unmittelbar betroffen. Unternehmer – Händler, Online-Shops und Finanzdienstleister –, die an Verbraucher verkaufen, müssen ihre vorvertraglichen Informationspflichten und Vertragsunterlagen entsprechend anpassen.

Worauf zu achten ist

Die neuen Regeln gelten nur für Verträge, die nach den jeweiligen Stichtagen geschlossen werden: ab 27. September 2026 für den aktualisierten § 5a (Fernabsatz-Informationen und Umweltangaben) und ab 1. Oktober 2026 für das Reparaturrecht (§§ 5d, 9b–9d) sowie die Finanzdienstleistungsregeln (§ 13a). Auf früher geschlossene Verträge bleibt das bisherige Recht anwendbar.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.