FAG 2024 geändert: 1 Mrd. Euro Wohnbauförderung und 166,86 Mio. Euro Investitionsförderung für die Länder
Das Finanzausgleichsgesetz 2024 wurde durch das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 (BGBl. I Nr. 62/2026) geändert: Die neuen §§ 29a und 29b gewähren den Bundesländern Bundeszuschüsse von bis zu 1 Mrd. Euro für Wohnbau und Sanierung sowie 166,86 Mio. Euro für Investitionsunterstützung. Die Änderungen betreffen alle neun Bundesländer.
Was sich geändert hat
Der neue § 29a gewährt den Ländern Bundesmittel von bis zu 1 Mrd. Euro: 780 Mio. Euro für den Neubau mehrgeschoßiger Wohnbauten durch gemeinnützige Bauvereinigungen, Gemeinden oder gewerbliche Bauträger, sowie 220 Mio. Euro für die Sanierung von Mietwohnungen durch gemeinnützige Bauvereinigungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Der neue § 29b sieht 166,86 Mio. Euro als Zweckzuschuss für Investitionen vor. Laut neuem § 32 Abs. 1a tritt die geänderte Fassung des § 10 Abs. 2 (Berechnung des Nettoaufkommens der gemeinschaftlichen Bundesabgaben) mit 1. Jänner 2028 in Kraft.
Wer ist betroffen
Alle neun Bundesländer können die Zuschüsse beantragen. Mittelbar profitieren Gemeinden, Mieter und Wohnungssuchende durch ein größeres Wohnangebot und klimafreundlichere Gebäude. Bedingungen für die Neubauförderung: Anwendung der antispekulativen Schutzbestimmungen des WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) für mindestens 25 Jahre sowie Errichtung von Photovoltaikanlagen mit mindestens 10 Wpeak je m² konditionierter Bruttogeschoßfläche.
Worauf zu achten ist
Die Wohnbauförderungsmittel (§ 29a) werden in Tranchen ausbezahlt: 25 % im Jahr 2024, 50 % im Jahr 2025 und 25 % im Jahr 2026; bis zu 50 % nicht ausgeschöpfter Anteile können in spätere Jahre übertragen werden, spätestens bis 2027. Die Länder müssen Mittel vorab beantragen, jährlich über die widmungsgemäße Verwendung berichten und die Zusätzlichkeit gegenüber Landesmitteln nachweisen. Der Investitionszuschuss (§ 29b) wird mit 50 Mio. Euro bis 18. September 2026 überwiesen; der Rest folgt in drei gleichen Tranchen in den Jahren 2029 bis 2031.